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Recht und Sprache sind seit ihrer Entstehung weltweit ständigem Wandel unterworfen. Das Wissen vom Werden und Wesen der deutschen Rechtssprache kann deshalb das Verständnis des gegenwärtigen deutschen Rechtes erheblich erleichtern. Trotz aller Anstrengungen der bisherigen Forschung ist eine systematische Untersuchung allerdings noch nicht erfolgt. Um die Lücke zu schließen betrachtet die Arbeit 500 auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgewählte Wörter des deutschen Privatrechts von ihren ersten Anfängen bis in das 20. Jahrhundert. Die dabei in diachronischen Längsschnitten für den Allgemeinen Teil, das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht, das Erbrecht und das Sonderprivatrecht gewonnenen neuen Ergebnisse werden am Ende zusammengeführt und mit synchronischen Querschnitten der wichtigsten Quellen vom frühmittelalterlichen Althochdeutschen bis zu den modernen Privatrechtsgesetzbüchern verglichen.
Ulrike Köbler, geboren in Friedberg (Hessen), studierte an der Universität in Gießen Rechtswissenschaft. Nach dem Ersten Staatsexamen absolvierte sie den Referendardienst in Hanau und Gießen. Seit dem Zweiten Staatsexamen arbeitete sie als Rechtsanwältin in einer Rechtsanwaltskanzlei in Hessen und wandte sich zusätzlich unternehmerischen Fragestellungen und wissenschaftlichen Projekten zu.
Inhalt: Untersuchung zur Entstehung wichtiger Wörter des deutschen Privatrechts - Zeitliche, örtliche, textliche und personelle Einordnung - Vergleich mit dem Wortschatz der bedeutenden Kodifikationen preußisches Allgemeines Landrecht, Badisches Landrecht und österreichisches Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch.